Arnau Muriá schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Guadalajara (Mexiko, 1997) ab. Während des Studiums absolvierte er Kurse an der Harvard University (Cambridge, USA), an der Escuela Libre de Derecho (Mexiko-Stadt, Mexiko) und Kurse über Menschenrechte. Master Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Pittsburgh (USA, 1998). Master Internationale Beziehungen der Pompeu-Fabra-Universität (Barcelona, 2001). Kurse an der Haager Akademie für Völkerrecht (2001-2002). Praktikum im Ständigen Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (2002-2003).
Arnau Muriá besitzt umfangreiche Erfahrung im mexikanischen Prozessrecht und war in Mexiko an bekannten Fällen in Sachen geistiges Eigentum, Ausgleichszölle im internationalen Handel und Forum Non Conveniens beteiligt. Als Ergebnis seiner anwaltlichen Vertretung in zwei Fällen erreichte er eine Änderung des mexikanischen positiven Rechts. Ebenso hat er sich auf mexikanisches Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht und internationales Privatrecht spezialisiert.
Bevor er zu Xavier Pareja Advocats kam war er Berater des Senats der Republik Mexiko in Sachen internationales Recht.
Ebenso hat er als Dozent für internationales Privatrecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Guadalajara (Mexiko, 2004-2017) gearbeitet, ist Mitglied der Mexikanischen Akademie für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Academia Mexicana de Derecho Internacional Privado y Comparado) und der Amerikanischen Vereinigung für internationales Privatrecht (Asociación Americana de Derecho Internacional Privado). Er hat auf vielfältigen Foren Vorträge gehalten und verschiedene Publikationen veröffentlicht.
Seine Arbeit bei Xavier Pareja Advocats konzentriert sich im Wesentlichen auf Angelegenheiten mit Lateinamerikabezug.
Seine Arbeitssprachen sind Spanisch, Englisch und seit kürzerem Katalanisch.