Unsere Kanzlei berät alle an Insolvenzverfahren beteiligten Parteien und deckt damit die verschiedenen Situationen, die sich daraus ableiten können, ab; darunter Verfahren zur Restrukturierung von Konzernen und Unternehmensgruppen, Umschuldungen, Vertretung der Gläubigerrechte, Beratung über die Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern und allgemein die Beratung in Sachen Insolvenzverfahren.
Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet reicht von der Bestellung als Insolvenzverwalter bis zur anwaltlichen Vertretung des Schuldners, wobei wir eine ganze Reihe von Dienstleistungen bieten, die die juristischen Facetten der verschiedenen Aspekte im Vorfeld und während einer Insolvenz abdecken:
Wir bieten eine Beratung, die es erlauben soll, die Insolvenzphase zu vermeiden und so die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten, wenn die finanziellen Schwierigkeiten keine drohende Zahlungsunfähigkeit bedeuten, die unweigerlich in die Insolvenz mündet.
Rechtliche, finanzielle, Buchhaltungs- und Managementberatung. Stellung und Vorbereitung von Insolvenzanträgen. Beantragung einer Insolvenzmediation bei der zuständigen Stelle und Handhabung und Verhandlung des Vorschlags für eine außergerichtliche Zahlungsvereinbarung.
Handhabung des gesamten Insolvenzverfahrens sowohl bei Fortführung als auch bei Restrukturierung des Unternehmens sowie bei dessen Liquidation. Wir erbringen juristische Dienstleistungen für andere Insolvenzverwalter zum Zwecke der Liquidation und Veräußerung von zur Insolvenzmasse gehörendem Vermögen.
Vorbereitung des Vergleichs mit den Gläubigern. Widerspruch gegen und Feststellung von Forderungen. Vertretung in den Verfahrensabschnitten zur Feststellung der Verantwortlichkeit des Schuldners und bei Klagen zur Geltendmachung der Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern und Geschäftsführern.
Rechtliche, Buchhaltungs- und Steuerberatung für an solchen Geschäften Interessierte und Überwachung des Geschäfts bis es vollständig durchgeführt ist.
Anerkennung und Vollstreckung von in ausländischen Insolvenzverfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen und Vollstreckung ausländischer Forderungen und Sicherheiten in spanischen Insolvenzverfahren.
Wir verfügen nachweislich über umfangreiche Erfahrung im Rahmen der Insolvenzrechtsvergleichung. Die Kanzlei vertritt zahlreiche ausländische Insolvenzverwalter mit unterschiedlichen Interessen in Spanien, hauptsächlich solche aus dem europäischen Raum. In diesem Arbeitsbereich überwiegen die deutsche und englische Sprache, obwohl Mittelamerika eine immer gewichtigere Rolle spielt.
Ebenso vertritt die Kanzlei zahlreiche ausländische Gläubiger in Insolvenzverfahren in ganz Spanien und verfügt über fundierte Erfahrung.
Unser TeamMehrere unserer Anwälte sind Mitglieder von INSOL (einer europäischen Vereinigung in Sachen Insolvenzrecht) sowie des spanischen Verbands für Insolvenzrecht AEDIN und des Insolvenzverbands der Balearen (Asociación Concursal Balear). Wir nehmen seit mehr als zehn Jahren an allen Kongressen des VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands) teil und seit kürzerem auch an denen des britischen Verbands R3 (Association of Business Recovery Professionals).
Xavier Pareja Advocats ist zudem Gründungsmitglied der GRIP (Group of Restructuring and Insolvency Professionals), einer Plattform von Spezialisten auf dem Gebiet der Insolvenz, die Experten aus jeder europäischen Gerichtsbarkeit zusammenbringt.